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   VG Ansbach, 12.12.2008 - AN 3 K 07.30658   

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VG Ansbach, 12.12.2008 - AN 3 K 07.30658 (https://dejure.org/2008,73020)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.12.2008 - AN 3 K 07.30658 (https://dejure.org/2008,73020)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - AN 3 K 07.30658 (https://dejure.org/2008,73020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf der Asylanerkennung wegen wiederholter Verurteilung zu Betäubungsmitteldelikten, zuletzt Freiheitsstrafe von fünf Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 23.10.2007 - 14 B 05.30975
    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2008 - AN 3 K 07.30658
    Von der Wiederholungsgefahr ist vielmehr so lange auszugehen, bis der Täter sich nicht erfolgreich einer Therapie seiner Betäubungsmittelabhängigkeit unterzogen hat und über einen längeren Zeitraum nicht rückfällig geworden ist (vgl. Urteil des BayVGH vom 23.10.2007, Az. 14 B 05.30975).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2008 - AN 3 K 07.30658
    Die Voraussetzungen des § 73 AsylVfG liegen vor, denn Art. 16 a GG sowie § 60 Abs. 1 AufenthG finden, wie die Beklagte zu Recht angenommen hat, keine Anwendung, da die Voraussetzungen des § 60 Abs. 8 Satz 1 2. Alternative AufenthG im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, vgl. § 77 Abs. 1 AsylVfG, vorliegen (vgl. zur Anwendbarkeit von § 73 Abs. 1 AsylVfG in den Fällen des § 60 Abs. 8 AufenthG: Urteil des BVerwG vom 1.11.2005, 1 C 21.04) (1.) und sich der Kläger nicht auf zwingende, auf früheren Verfolgungen beruhende Gründe berufen kann, um die Rückkehr in den Staat abzulehnen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt oder in dem er als Staatenloser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (2.).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2008 - AN 3 K 07.30658
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum damaligen § 51 Abs. 3 AuslG (nunmehr § 60 Abs. 8 AufenthG) schließt dieser nicht nur den Anspruch auf Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung nach § 51 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 AuslG (nunmehr § 60 Abs. 1 AufenthG), sondern auch den Anspruch auf Asyl nach Art. 16 a Abs. 1 GG aus (Urteil des BVerwG vom 30.3.1999, Az. 9 C 31/98).
  • VG Augsburg, 01.02.2010 - Au 6 S 10.30011

    Einstweiliger Rechtsschutz; Widerruf der Flüchtlingseigenschaft; Verurteilung zu

    Dies gilt in besonderem Maße für den Handel mit Betäubungsmitteln, der regelmäßig mit einer hohen kriminellen Energie verbunden ist und in schwerwiegender Weise Gesundheit und Leben anderer Menschen gefährdet (Hailbronner, Kommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 60, RdNr. 202 n.w.N.; VG Ansbach, Urteil vom 12.12.2008, Az.: AN 3 K 07.30658, ).
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